Wir kommen Ihnen entgegen...
Für Angestellte
Sie sind angestellte Pflegekraft oder angestellter Arzt in einer Einrichtung? Lesen Sie, was sich für Sie ändert.Was ist neu?
Für Zeitarbeiter
Sie sind als Pflegekraft oder Arzt bei einem Zeitarbeitsunternehmen angestellt? Lesen Sie, was sich für Sie ändern kann.Was ist neu?
Ex-Freiberufler
Sie haben als vermeintlich freiberufliche Pflegekraft oder als freiberuflicher Arzt gearbeitet? Lesen Sie, was sich für Sie ändert.Was ist neu?
Aktuelles aus unserem Blog
Für Informationen und Neugikeiten über unser Arbeitsmodell, unser Unternehmen und über Aktuelles aus Medizin und Pflege, besuchen Sie doch gerne auch unseren Job1A-Blog.
Weil Sie uns wichtig sind…
veröffentlicht: 11.02.2021 13:04:44
Ein herzliches Danke an alle Pflegekräfte.
Aktion: Gesunder Rücken
veröffentlicht: 14.12.2020 14:21:35
Während wir wahrscheinlich alle früher oder später mal mit dem Thema Rückenschmerzen zu tun bekommen werden, so zählt doch die Gesundheitsbranche zu einer der besonders belasteten Berufsgruppen, die durch Rückenprobleme in ihrer Leistungsfähigkeit deutlich eingeschränkt werden. Wir haben zusammen mit der Verwaltungs-Berufsgenossenschaft (die zuständige BG für Zeitarbeitsunternehmen) ein Projekt erarbeitet, um unser Job1A Fachkräften vor chronischen Rückenproblemen zu… Weiterlesen »
Corona-Informationen
veröffentlicht: 20.08.2020 11:36:09
Änderungen Stand: 06.12.2020. Aktuell ist die Corona-Situation in Deutschland und auch in den europäischen Staaten sehr dynamisch. Immer mehr in- und ausländische Gebiete und Städte werden zu Risikogebieten erklärt, in denen der 7-Tage-Inzidenzwert 50 pro 100000 Einwohnern überschreitet. Gleichzeitig wird die Situation von Corona-Regeln immer unübersichtlicher und regional zersplitterter. Wir möchten Sie daher bitten, bzgl. Einschränkungen und Corona-Regeln,… Weiterlesen »
Frage & Antwort
Antworten auf häufige Fragen
Frage
Werden Spesen übernommen? Wenn ja, in welcher Höhe?
Antwort
Wir erstatten Ihre Spesen so großzügig, wie die Steuergesetze es zulassen - allerdings Lasten Ihres Umsatzkontos. Hierzu bieten wir Ihnen z.B. eine Guthabenkarte an, die monatlich mit 44€ aufgeladen wird und an tausenden Akzeptanzstellen eingesetzt werden kann (Sachbezug durch Arbeitgeber).